Nachtrag Hortgebühren - wichtig!
Liebe Eltern,
es gibt einen wichtigen Nachtrag zum Thema Hortgebühren.
Wichtig dabei ist, dass die Hortgebühren für den Monat April NICHT vom SCC e.V. zurück erstattet werden müssen, wie wir das bereits geschrieben haben. Die Gebühren werden stattdessen vom Jugendamt erstattet.
In einem Schreiben von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie heißt es: "Die Eltern haben gegenüber dem Jugendamt im Monat April ein Guthaben. Sie erhalten vom Jugendamt einen sog. Ausgleichsbescheid mit dem sie gebeten werden auf dem beigefügten Formular ihre Bankverbindung einzutragen und dieses an das Jugendamt zu übermitteln. Alternativ können die Eltern die Bankverbindung dem Jugendamt auch formlos mitteilen. Das Jugendamt überweist den Eltern den im April bezahlten Betrag der Elternkostenbeteiligung."
Für weitere Fragen können Sie uns gerne kontaktieren!
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Zeh